Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 ein Mitglied der Europäischen Union. Im gleichen Jahr wurden noch Verhandlungen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien aufgenommen, haben sich aber aufgrund der Masseneinwanderungsinitiative verzögert. Nun, wo das Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitative beschlossen ist, ist auch der Weg für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Kroatien frei. Die Gleichbehandlung, allerdings mit begrenztem Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, ist per 1. Januar in Kraft getreten. Es gelten die gleichen Regelungen, welche auch für Rumänien und Bulgarien angewendet werden.
Mit dieser Personenfreizügigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger Kroatiens nun auch das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU-Staaten frei zu wählen, mit der Voraussetzung, dass diese unselbstständig oder selbständig erwerbstätig sind.
Während der ersten fünf Jahren ist eine ansteigende Anzahl von Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen von weniger als einem Jahr vorgesehen. Ab 2017 stehen in der ersten Kategorie rund 54 und in der zweiten 543 Bewilligungen zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren wird mit einem ähnlichen Umfang gerechnet, unter der Bedingung, dass der Arbeitsmarkt nicht ernsthaft gestört wird.
Dies hat natürlich auch positive Folgen für die Schweiz, denn das Kroatien-Protokoll ermöglicht der Schweiz die absolute Teilnahme am EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation «Horizon 2020» und somit auch den Zugang zu Abermilliarden Forschungsgeldern.