Als Charles de Montesquieu 1748 sein Werk „De l’Exprit des Lois“ (Vom Geist der Gesetze) verfasste, ging er dem Gedanken nach, dass alle Völker aufgrund ihrer Natur und ihrer äußeren Einflüssen unterschiedlich seien und deshalb auch unterschiedlicher politischer Systeme bedürfen. Nichtdestotrotz erwähnte er fast im gleichen Satz, dass ein System, welches auf dem fiktiven Gesellschaftsvertrag zwischen allen Bürgern basiere, nur mit einer vernünftigen Gewaltenteilung funktioniere, da dies am effektivsten vor Machtmissbrauch schütze. Wenn man sich nun die belarussische Republik vor Augen führt, kommt man nicht um den Gedanken herum, das hier wohl niemand je von Montesquieu gehört hat. Keine andere Person oder Institution als der Präsident nimmt in Belarus eine derartige Machtfülle ein. Der Präsident hat hier eine Macht inne, von welcher die autoritären Newcomer Russlands und der Türkei nur träumen können. Gleichfalls wie an diesem Punkt das Wissen eines westlichen Durchschnittsbürgers über das politische System Weißrusslands endet, soll dieser Artikel einen Überblick über die Befugnisse und Kompetenzen mit ihren Implikationen geben.

Belarus hat wie auch seine autoritären Partner formal eine Gewaltenteilung, in welcher sich Exekutive, Legislative und Judikatur in einer ausgewogenen Balance befinden sollten. Seit der Verfassungsänderung 1996 reiht sich das Land auch in die Staatengruppe mit präsidentiellen Systemen ein, was schlicht bedeutet, dass der Präsident über mehr Kompetenzen verfügt als in einem parlamentarischen System. Der große Unterschied ist hier aber, das Lukaschenko, der 2019 bereits die Silberhochzeit mit seinem Präsidialamt feiern wird, über wesentlich mehr Kompetenzen verfügt als andere Präsidenten und faktische jede der drei Gewalten dominieren kann. Aus diesem Grund spricht man im weißrussischen Fall auch schon vom „Superpräsidialen System“ oder von „der letzten Diktatur Europas“.

Weirussland hat ein Parlament mit zwei Kammern – das Repräsentantenhaus und der Rat der Republik. Die 110 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden dabei direkt gewählt, haben aber keine wesentliche demokratische Funktion, da keine Debatten gehalten und oftmals bereits vorgefertigte Gesetze durchgewinkt werden. Im Rat der Republik ergibt sich ein ähnliches Bild, hier werden die 64 Abgeordneten von den Regionen und vom Präsidenten persönlich gestellt. Die Macht, welche eine Legislative mit der Möglichkeit zur Schaffung neuer Gesetze bekommt, wird in Belarus dadurch untergraben, dass der Präsident mittels Dekreten herrschende Gesetzte „überschreiben“ kann, da angenommen wird, dass diese gesetzesähnlichen Charakter haben. Zudem kann das Parlament auch durch den Präsidenten aufgelöst werden, sollte dieses beispielsweise einen Misstrauensantrag an die Regierung stellen oder zweimal den vom Präsidenten vorgeschlagenen Premier ablehnen. Die schwachen Kompetenzen der beiden Häuser sind weiter auch ein Grund dafür, dass Parteien im politischen Leben in Belarus nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Die Exekutive kann dahingegen als eine präsidiale Institution angesehen werden, da sowohl der Premierminister als auch alle weiteren Minister vom Präsidenten mit Bestätigung durch das Parlament ein- und abgesetzt werden können. Die Regierung besteht aus 24 Ministerien und 7 Komitees, wobei das Sicherheitskomitee klassischerweise das wichtigste ist. Diese stehen aber alle in starker Subordination zu der staatlichen Verwaltung, welche vom Präsidenten geführt wird und dem Präsidenten gegenüber politisch verantwortlich ist.

Auch die Judikatur ist hier keine machthemmende Instanz – von den zwölf Verfassungsrichtern werden sechs vom Präsidenten persönlich ernannt und weitere sechs durch die Regierung, also indirekt auch vom Präsidenten. Weiter organisiert die Exekutive auch die Gerichte, setzt Richter ein und kann die Höhe von Bonuszahlungen bestimmen. Dies sind unter anderem Faktoren dafür, dass es seit 1996 noch keinen Widerstand gegen jegliche präsidiale Dekrete oder Gesetze gegeben hat. Aber auch dieser Umstand kann davon abgeleitet werden, dass der Präsident selber solche Verfahren einleiten muss.

Im Widerspruch zur Idee der Gewaltenteilung lässt sich somit in Belarus in der Rolle des Präsidenten ein stark gewaltenverbindendes Element ausmachen, welches jede der drei grundsätzlich angedachten Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikatur – dominieren kann. Dieses System wird wissenschaftlich auch mit der Machtvertikalen umschrieben und ähnelt dem zu Sowjetzeiten verwendeten Modell. Der Präsident übt seine Macht effektiv über die ihm unterstellte Verwaltung aus und nutzt die vorhandenen Institutionen als schlecht gestaltete Fassade undemokratischer Prozesse. Die Verwaltung besitzt dabei über ihre Nähe zum Machtzentrum über wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten als die Regierung oder das Parlament, zumal die Funktionen und Kompetenzen in der Verfassung nicht spezifiziert sind und somit faktisch ein Staat in einem Staat geschaffen wird.

Das belarussische System reiht sich diesen Informationen folgend somit nicht in die Staaten mit einer Gewaltenteilung im Sinne Montesquieus ein, sondern liebäugelt vielmehr mit dem damaligen Heimatland des Philosophen – dem absolutistischen, gewaltenverbindenden und historischen Frankreich. Dass ein solches machtverbindendes und auf eine Person fokussiertes System nicht von Dauer sein kann, zeigt einem besonders die Geschichte. So durchläuft ein Staat dieses Typs besonders beim Wechsel des Machtzentrums (sprich Tod des Präsidenten) eine instabile und fragile Phase, da sich potentielle Nachfolger um die präferierte Position streiten. Dass sich das stark zentralisierte System in nächster Zeit wandelt, ist sehr unwahrscheinlich, da dies nur durch Reformen im Sinne Montesquieus oder durch den Rücktritt/Abtritt Lukaschenkos geschehen kann. Die Zeit spielt auf jeden Fall nicht für dieses superpräsidentielle System.

 

Weitere Informationen zum Thema:

Astapenia, Ryhor (2014): How The Belarusian Political System Works. In: Belarus Digest, 13.08.2014. Online verfügbar unter http://belarusdigest.com/story/how-belarusian-political-system-works-16219, zuletzt geprüft am 12.06.2017.

Belarus: The Government in Belarus. Online verfügbar unter http://www.belarus.by/en/government/government, zuletzt geprüft am 12.06.2017.

BBC (2017): Belarus country profile. Online verfügbar unter http://www.bbc.com/news/world-europe-17941131, zuletzt geprüft am 12.06.2017.