Aleksander Janollari
Das Urteil der Kosovo Specialist Chambers vom 16. September 2026 gegen Hashim Thaçi, Kadri Veseli, Rexhep Selimi und Jakup Krasniqi hat Kosovo tief erschüttert. Alle vier wurden in erster Instanz wegen Kriegsverbrechen verurteilt, unter anderem wegen rechtswidriger Inhaftierung, grausamer Behandlung, Folter und Mord. Gleichzeitig sprach das Gericht sie von den sechs Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit frei, weil die Staatsanwaltschaft einen weitreichenden oder systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Individuelle strafrechtliche Verantwortung muss dabei außer Frage stehen. Wer ein Verbrechen begangen hat, muss sich dafür verantworten, unabhängig davon, ob er Teil einer Befreiungsbewegung, einer Regierung oder einer Armee war. Der historische Charakter eines politischen Kampfes kann niemals automatisch als strafrechtlicher Freibrief dienen. Aber genau deshalb muss man die zweite Frage stellen, die in Europa allzu gern ausgeblendet wird: Was bedeutet ein solches Urteil für die Geschichte Kosovos und wer erzählt diese Geschichte anschließend?
Denn ein Gericht kann individuelle Schuld feststellen. Es kann aber nicht allein erklären, warum ein Konflikt entstanden ist, welche politischen Verhältnisse ihm vorausgingen und warum eine Gesellschaft überhaupt zu einem bewaffneten Kampf gelangte. Die UÇK entstand nicht im politischen Vakuum. Ihr Aufstieg war Teil einer Geschichte von Repression, dem Zerfall Jugoslawiens, wachsender Gewalt und schließlich einem vernichtenden Krieg, der die kosovo-albanische Bevölkerung massiv traf und eine internationale Intervention auslöste. Diese historische Einordnung ist keine Rechtfertigung für Verbrechen einzelner UÇK-Mitglieder. Aber sie ist notwendig, wenn man verhindern will, dass aus einem Strafverfahren rückwirkend eine vereinfachte Erzählung über den gesamten Kosovo-Krieg entsteht.
Recht und Geschichte sind nicht dasselbe. Gerade deshalb ist auch die Entstehung der Sonderkammern relevant. Sie wurden 2015 durch Verfassungsänderungen und ein besonderes Gesetz geschaffen, arbeiten in Den Haag mit internationalen Richtern und besitzen ein spezifisches Mandat zur Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen, die mit der UÇK in Verbindung gebracht werden. Ihre Entstehung war eng mit internationalem Druck und der besonderen politischen Situation Kosovos verbunden. Das beweist nicht, dass die Richter politisch entscheiden. Aber es zeigt, dass dieses Verfahren nicht außerhalb politischer und geopolitischer Strukturen entstanden ist. Und genau hier liegt einer der größten Widersprüche dieses Verfahrens. Die Kosovo Specialist Chambers sind Institutionen des kosovarischen Rechtssystems, befinden sich aber nicht im Kosovo. Sie wenden kosovarisches Recht an, arbeiten jedoch mit internationalen Richtern und in einem internationalen institutionellen Rahmen. Und am Ende sprechen sie ihr Urteil „im Namen des Volkes von Kosovo“. Gerade diese Formel ist politisch schwer zu übergehen. Vier der bedeutendsten Figuren der kosovarischen Befreiungsbewegung werden von einem Gericht in Den Haag verurteilt, das außerhalb des Landes angesiedelt ist und dessen besondere Konstruktion wesentlich aus internationalem Druck hervorgegangen ist und das Urteil wird zugleich im Namen jenes Volkes gesprochen, dessen Geschichte diese Männer, die nach dem Krieg zu Gesprächspartnern und wichtigen politischen Partnern des Westens wurden, für einen großen Teil der Gesellschaft im Kosovo verkörpern. Das ist zumindest ein tiefgreifender institutioneller und politischer Widerspruch, über den gesprochen werden muss.
Europa kann sich deshalb nicht darauf beschränken, nach dem Urteil lediglich auf die Unabhängigkeit der Justiz zu verweisen. Es muss sich auch fragen lassen, welche historische Verantwortung es selbst trägt. Denn Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass Geschichte irrelevant wird. Und die Unterstützung eines Gerichts entbindet politische Akteure nicht von der Pflicht, über den historischen Kontext nachzudenken, in dem dieses Gericht entstanden ist. Dabei wäre es allerdings ebenso falsch zu behaupten, internationale Strafjustiz habe ausschließlich gegen die albanische Seite ermittelt. Das ICTY verurteilte mehrere hochrangige serbische und jugoslawische Funktionäre wegen Kriegsverbrechen im Kosovo; in einem zentralen Verfahren wurden unter anderem Nikola Šainović, Nebojša Pavković, Vladimir Lazarević und Sreten Lukić verurteilt. Die entsprechenden Schuldsprüche wurden im Berufungsverfahren teilweise bestätigt und die Strafen teilweise angepasst. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob nur eine Seite vor Gericht stand. Sie lautet, welche Geschichte nach den Urteilen im kollektiven Gedächtnis zurückbleibt. Denn Erklärung und Rechtfertigung sind zwei verschiedene Dinge. Wer die Entstehung der UÇK aus der Geschichte der Repression im Kosovo erklärt, rechtfertigt damit kein Verbrechen. Und wer einzelne UÇK-Funktionäre für nachgewiesene Verbrechen verurteilt, entscheidet damit nicht über die historische Bedeutung des Strebens der Kosovo-Albaner nach Freiheit und Selbstbestimmung. Gerade hier hat Kosovo selbst eine Verantwortung. Ein Staat kann seine Geschichte nicht dauerhaft mit politischen Reden verteidigen. Er braucht Archive, Universitäten, Historiker, Dokumentationszentren, wissenschaftliche Publikationen und eine ernsthafte Erinnerungspolitik. Er muss seine eigene Geschichte so gründlich erforschen und dokumentieren, dass sie nicht erst dann international interpretiert wird, wenn in Den Haag ein Urteil fällt.
Vielleicht ist das die bitterste Lehre dieses Verfahrens: Kosovo hat nach dem Krieg einen Staat aufgebaut, aber noch nicht in gleichem Maße die institutionelle Infrastruktur geschaffen, mit der ein Staat seine Geschichte langfristig bewahrt und international vermittelt. Und genau deshalb sollte die Europäische Union besonders aufmerksam sein. Sie kann Rechtsstaatlichkeit und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen verlangen. Aber sie sollte nicht vergessen, dass sie selbst zu den entscheidenden politischen Akteuren in der Geschichte des Kosovo gehört und bis heute eine zentrale Rolle in den Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien spielt.
Europa darf daher nicht zwischen Recht und historischer Verantwortung wählen. Es braucht beides. Die Opfer verdienen Gerechtigkeit. Angeklagte verdienen ein faires Verfahren und das Recht auf Berufung. Nachgewiesene individuelle Schuld muss individuell geahndet werden. Aber ein Strafurteil darf nicht zum Ersatz für Geschichtsschreibung werden. Denn ein Urteil hat zwei Leben: eines in der Rechtsprechung und eines im politischen Gedächtnis. Das erste kann durch Berufung bestätigt, verändert oder aufgehoben werden. Das zweite kann über Jahrzehnte weiterwirken. Der Kosovo sollte deshalb nicht nur gegen ein Urteil protestieren. Es sollte anfangen, seine Geschichte noch entschlossener selbst zu dokumentieren, zu erforschen und international zu vermitteln.
Und Europa sollte dabei nicht vergessen, dass seine eigene Geschichte mit der Geschichte Kosovos verbunden ist. Den Haag kann über individuelle Schuld urteilen. Aber über die gesamte Geschichte Kosovos darf kein Gericht das letzte Wort haben.