Gleich am Tag der Spaltung der Tschechoslowakei am 1. Januar 1993, kannte die Schweiz die neuentstandene Tschechische Republik an. Seit dem sind die Beziehungen zwischen den beiden Länder, sowohl politisch als auch ökonomisch, eng. Während der Transformationszeit in den 90er Jahren war Tschechien ein Hauptempfänger Schweizer Unterstützung in Mittelosteuropa. Die Eidgenossenschaft stellte etwa 50 Millionen Franken Unterstützung für diverse Projekte bereit.

Seit der EU-Mitgliedschaft Tschechiens im Jahre 2004 werden vielen Aspekte der Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Schweiz auf der Basis von EU-Abkommen verhandelt. Aber es gibt trotzdem noch offizielle Besuche auf beiden Seiten, welche die engen und intensiven Beziehungen hervorheben. Zudem gibt es – neben den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU – immer noch gewisse bilaterale Abkommen.

Einer dieser bedeutenden Abkommen betrifft die Durchführung des schweizerisch-tschechischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Dieses Rahmenabkommen (Hauptabkommen) beinhaltet die wichtigsten Punkte für die Anwendung, Umsetzung und Nutzung der finanziellen Unterstützung. 38 Projekte in einem Umfang von 110 Million Franken waren und sind geplant von 2012 bis 2017. Folglich liegt momentan einer das Hauptaugenmerk der bilateralen Beziehungen auf die Kooperation der Schweiz und Tschechien im Kontext der Schweizer Beiträge zur EU-Erweiterung.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist Tschechien einer der wichtigsten Handelspartner für die Schweiz unter den neueren EU-Mitgliedern. Es ist ausserdem einer der bedeutendsten Ziele für Investitionen in Mittelosteuropa.

Obwohl die Beziehungen exzellent sind, gibt es insbesondere einen Punkt, bei dem die Tschechische Republik ein kritisches Auge darauf hat und dies betrifft das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (1999). Als Folge der EU-Osterweiterung im Jahre 2004 wurde dem Abkommen ein ergänzendes Protokoll angehängt, das Bestimmungen für eine schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit auch für die zehn neuen EU Mitgliedstaaten beinhaltet.

Im Jahre 2012 entschied sich der Bundesrat die Schutzklausel bis 2014 in Anspruch zu nehmen, die im Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbart wurde. Mit anderen Worten verlängerte die Schweiz die quantitative Begrenzung der Personenfreizügigkeit von einigen EU-Mitgliedsländern (einschliesslich Tschechien).  Diese Entscheidung wurde sehr kritisch von den Visegrad-Staaten betrachtet. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten Tschechien, Polen, Ungarn und die Slowakei, dass diese Schweizer Entscheidung die bilateralen Verträge mit der EU verletzen. Zudem würde diese Entscheidung das Bild der Schweiz als ein offenes und freundliches Land schädigen.

Im Jahre 2014 stimmten 50,3% der Schweizer Bürger für die Initiative “Ja zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung” zu, die damit eine Verschärfung der Personenfreizügigkeit im Blick hat. Obwohl dies eine heftige Reaktion aus Tschechien und den anderen Visegrad-Staaten hervorrufen hätten können, waren die Reaktionen relativ zurückhaltend. Dieses Mal gab es auch keine gemeinsame offizielle Stellungnahme. Die Beziehungen scheinen – trotz der geplanten Einschränkungen der Personenfreizügigkeit – auf einigermassen soliden Füssen zu stehen. Es wird spannend sein zu sehen, wie es aussehen wird, wenn die Schweiz die Initiative von 2014 schlussendlich in den nächsten Monaten (spätestens im Februar 2017) tatsächlich umfänglich in ein Gesetz verwandelt. Wird es einen spannungsreichen Effekt auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und Tschechien haben oder nicht? Es wird sich zeigen.

 

Quelle: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/tschechische_republik/schweiz-tschechische-republik.html

Bildquelle: http://www.blick.ch/news/schweiz-tschechien-burkhalter-empfaengt-tschechiens-aussenminister-in-neuenburg-id3846181.html