Die Verfassung

Als sich 1991 nach dem Zerfall Sowjetunion und der Unabhängigkeit der Republik Lettland die Frage nach der Ausarbeitung einer neuen Verfassung stellte entschied man sich zur Wiedereinführung der alten Verfassung von 1922.

Man stand vor dem pragmatischen Problem, welches Organ denn überhaupt berechtigt wäre eine neue Verfassung auszuarbeiten und wie dieses Organ bestimmt werden sollte. Weiterhin spielten geschichtspolitische Überlegungen eine grosse Rolle bei diesem Entscheid. In Lettland wird die Zeit der sowjetischen Herrschaft vielfach als Fremdherrschaft bzw. Besatzungszeit aufgefasst. Mit dem Rückgriff auf die Verfassung aus der Zeit der ersten Unabhängigkeit wollte man vermeiden die Sowjetherrschaft  nachträglich zu legitimieren. Stattdessen wollte man an die eigenstaatliche Entwicklung im 20. Jahrhundert anknüpfen.[1]

Ein Teil der aktuellen Probleme Lettlands, wie z.B. der Umgang mit den russischsprachigen Migranten aus der Sowjetzeit und bezüglich der Vergabe der Staatsbürgerschaft haben unter anderem mit dieser Entscheidung zu tun[2].

Aufgrund ihres Alters wurden spätestens mit der Vorbereitung auf den EU-Beitritt viele Änderungen der Verfassung nötig. Dementsprechend gross ist daher die Zahl der Verfassungszusätze bzw. „Amendments“. [3] Für eine Änderung der Verfassung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament oder einer Volksabstimmung[4].

Das Parlament

Gemäss seiner verfassungsmässigen Ordnung lässt sich Lettland als parlamentarische Demokratie qualifizieren. Weil das Land zentral regiert wird und keine föderale Gliederung vorgesehen ist, besteht das lettische Parlament – die Saeima – lediglich aus einer Kammer. Die 100 Abgeordneten werden im Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählt. Formell gesehen ist die Saeima die mächtigste Institution innerhalb des politischen Systems Lettlands. In der Praxis haben fehlende Ressourcen und eine grosse Fluktuation innerhalb der Abgeordneten jedoch immer wieder zu einer faktischen Machtverschiebung zugunsten der exekutiven Organe geführt.[5]

Im lettischen Parlament gibt es zwei Besonderheiten: Zum einen können individuelle Parlamentsmitglieder keine Gesetzesinitiative lancieren. Dazu bedarf es eines parlamentarischen Ausschusses oder einer Gruppe von mindestens fünf Parlamentariern und/oder Parlamentarierinnen. Weiterhin geniessen Parlamentarier nicht nur strafrechtliche Immunität, sondern auch in Bezug auf etwaige Amtsvergehen. Zur juristischen Verfolgung eines Parlamentsmitglieds braucht es die Zustimmung des Parlaments. Bei einer Verurteilung verliert das entsprechende Parlamentsmitglied seinen Sitz.[6]

Neben seiner legislativen Funktion ist die Saeima für die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin verantwortlich.[7]

Das Staatsoberhaupt

Der Präsident oder die Präsidentin muss mit einer einfachen Mehrheit, d.h. mindestens 51 Stimmen von der Saeima in einer geheimen Wahl gewählt werden. Mit einer Zweidrittelmehrheit in einer geheimen Abstimmung kann er oder sie ebenfalls wieder abgewählt werden. Eine Amtszeit beträgt vier Jahre und die Wiederwahl ist einmal möglich. Der Präsident vertritt Lettland in internationalen Angelegenheiten, ist nominell der Oberkommandierende der Streitkräfte und hat ein aufschiebendes Veto bei der Verabschiedung von Gesetzen. Unter der Voraussetzung eines nachfolgenden nationalen Referendums kann der Präsident das Parlament auflösen.[8]

Sofern eine Mehrheit der Bevölkerung sich in diesem Referendum für die Auflösung des Parlaments ausspricht gilt es als aufgelöst. Innerhalb von zwei Monaten müssen dann Neuwahlen durchgeführt werden. Verweigert die Bevölkerung im Referendum die Parlamentsauflösung, verliert jedoch der Präsident das Amt. Das Parlament wählt dann einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin für die verbleibende Amtszeit.[9]

Die Nominierung des Premierministers fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Präsidenten. Dazu berät er sich mit dem Parlament um herauszufinden, welcher Kandidat oder welche Kandidatin eine möglichst breite Unterstützung bei den vertretenen Parteien hat. In der Vergangenheit kam es jedoch auch schon zur Ernennung parteiloser Kandidaten und zur Weigerung des Präsidenten, den von den Parteien favorisierten Kandidaten zu ernennen.[10]

Seit den späten 2000er Jahren mehren sich die Stimmen, die für eine Direktwahl des Präsidenten durch das Volk plädieren. Allerdings scheiterten diese Bestrebungen bisher am Parlament und dem Widerstand einflussreicher Juristen[11].

Die Regierung

Der Premierminister bildet gemeinsam mit 15 von ihm eingeladenen und vom Parlament gewählten Ministern die eigentliche Exekutive des Landes – den Ministerrat[12]. Minister dürfen gleichzeitig auch Parlamentsmitglieder sein[13]. Im Ministerrat und in den jeweiligen Ministerien werden die meisten Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und bestehendes Recht aus Verfassungs- und Gesetzesstufe in Form von Verordnungen, Regulierungen und Anweisungen konkretisiert.[14]

Die Minister sind dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Entsprechend kann eine Parlamentsmehrheit einzelne Minister abberufen. Gegenüber dem Premierminister gilt das Solidaritätsprinzip. Für den Fall dass der Premierminister oder die Premierministerin zurück treten sollte, folgt darauf hin der gesamte Ministerrat.[15]

Das Gerichtswesen

Das lettische Gerichtswesen besteht aus drei Instanzen. Gegen ein erstinstanzliches Urteil lässt sich in zweiter Instanz in Berufung gehen. Der Oberste Gerichtshof als dritte Instanz ist eine reine Revisionsinstanz, d.h. es werden keine Tatsachenentscheide gefällt, sondern zweitinstanzliche Urteile auf Rechtsfehler überprüft.[16]

Seit 1996 hat Lettland ein Verfassungsgericht. Die sieben Richter und Richterinnen werden für zehn Jahre vom Parlament gewählt. Das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde reicht in Lettland sehr weit und gilt auch für individuelle Staatsbürger, sofern diese alle Möglichkeiten sich an andere Instanzen zu wenden ausgeschöpft haben. Für ein besseres Verständnis gilt es festzuhalten, dass das lettische Gerichtswesen stark demjenigen von Deutschland ähnelt.[17]

Regionale Akteure

Obwohl Lettland nicht föderal Organisiert ist, spielen lokale bzw. regionale Akteure trotzdem eine wichtige Rolle in der nationalen Politik. Insbesondere die Bürgermeister von Riga, aber auch anderer grosser Städte wie Daugavpils, Liepāja und Ventspils haben in der Regel die finanziellen Mittel und eine ausreichende Anzahl an politischen Unterstützern um über eigene Regionalparteien oder politische Massnahmen ihre eigenen Themen und besondere Anliegen ihrer Städte in die nationale Politik einfliessen zu lassen.[18]

 

Literatur und Quellen:

Auers, Daunis (2015): Comparative Politics and Government of the Baltic States. Estonia, Latvia and Lithuania in the 21st Century. Basingstoke, Hampshire, Palgrave Macmillan.

COMMIN – Promoting Spatial Development by Creating COMmon MINdscapes:

University of Latvia and BSR INTERREG III B project. Paper: „I. Cosntitutional System of Latvia“.

Abgerufen unter:

http://commin.org/upload/Latvia/LV_Country_in_English.pdf

Vaičaitis, Vaidotas A. (2012): Konstitutionelle Verfasstheit der baltischen Staaten. S. 155-172 in: Michèle Knodt u. Sigita Urdze (Hrsg.). Die politischen Systeme der baltischen Staaten. Wiesbaden, Springer VS.

[1] Auers, Daunis (2015): Comparative Politics and Government of the Baltic States. Estonia, Latvia and Lithuania in the 21st Century. Basingstoke, Hampshire, Palgrave Macmillan. S. 43f.

[2] Vgl. Auers, S. 45f.

[3] Vgl. Auers, S. 45f.

[4] COMMIN – Promoting Spatial Development by Creating COMmon MINdscapes:

University of Latvia and BSR INTERREG III B project. Paper: „I. Cosntitutional System of Latvia“.  S. 2.

[5] Auers, 46-50.

[6] Vaičaitis, Vaidotas A. (2012): Konstitutionelle Verfasstheit der baltischen Staaten. S. 155-172 in: Michèle Knodt u. Sigita Urdze (Hrsg.). Die politischen Systeme der baltischen Staaten. Wiesbaden, Springer VS. S. 159-161.

[7] Auers, 54.

[8] COMMIN, S. 8f.

[9] Vaičaitis, S. 165.

[10] Auers, S. 51.

[11] Auers, S. 55

[12] COMMIN, S. 8-11.

[13] Vaičaitis, S. 166.

[14] Auers, S. 51ff.

[15] Vaičaitis, S. 167.

[16] Vaičaitis, S. 169.

[17] Vaičaitis, S. 170f.

[18] Auers, S. 62-65.